Besonderheiten in Liechtenstein

PATENTE
Liechtenstein besitzt weder ein eigenes Patentrecht noch ein eigenes Patentamt. Erfindungspatente unterliegen aufgrund des Patentschutzvertrages aus dem Jahr 1978 dem schweizerischen Patentrecht und werden vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern verwaltet. Ein für die Schweiz erteiltes Patent gilt stets automatisch auch für Liechtenstein. Dies bezieht sich auch auf europäische Patente mit Wirkung in der Schweiz.

Europäische Patente mit der Benennung von Schweiz/Liechtenstein sind seit dem Mai 2008 automatisch in beiden Ländern gültig, unabhängig von der Sprache, in der sie erteilt wurden. Eine Validierung ist daher nicht mehr erforderlich. Wir empfehlen jedoch die Benennung eines Vertreters vor Ort, um allfällige Schriftstücke und Dokumente des Amtes entgegennehmen und zeitgerecht an die Mandantin weiterleiten zu können. Wir bieten diesen Service zu einem geringen Pauschalbetrag an.

MARKEN
Liechtenstein besitzt jedoch ein eigenes Markenschutzgesetz sowie ein Designgesetz. Nationale sowie internationale Fabriks- und Handelsmarken und Designs können also in Liechtenstein angemeldet werden. Zuständige Behörde ist das Amt für Volkswirtschaft (AVW), Abteilung für Immaterialgüterrecht. Seit 01.01.2023 gibt es auch in Liechtenstein ein administratives Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung einer Marke, sowie ein administratives Verfahren zur Erklärung des Verfalls einer Marke aufgrund absoluter Ausschlussgründe und ein administratives Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit einer Marke aufgrund älterer Rechte.

Hinweise auf geografische Herkunft
Was geografische Hinweise in Markenanmeldungen betrifft, so hat sich mit 24.03.2022 die Amtspraxis dahingehend geändert, dass das bislang in Anlehnung an die Schweizer Amtspraxis angewandte, generelle Erfordernis einer geografischen Einschränkung der Waren- und Dienstleistungsliste bei Vorliegen einer Herkunftsangabe ab sofort aufgegeben wird. Begründet wird dies damit, dass sich nicht ermitteln lasse, in wie weit sich die abstrakte Irrführungsgefahr in der Praxis tatsächlich realisiert, weshalb künftig von dieser Einschränkungspraxis Abstand genommen werde.

Wenn Sie Näheres zum Thema Patent-, Marken- oder Designschutz, die Verwendung und Bedeutung von Patenten, Marken und Designs und die damit verbundenen Kosten wissen möchten, schreiben Sie uns bitte ein E-Mail mit Ihren spezifischen Fragen oder kommen Sie am besten persönlich zu einem Beratungsgespräch in unsere Kanzlei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Übrigens:  das erste Beratungsgespräch ist kostenlos und völlig unverbindlich.