Willkommen auf der Homepage von BOGENSBERGER Patent- & Markenbüro,
Ihrem verlässlichen Partner für Fragen des geistigen Eigentums und der
gewerblichen Schutzrechte im Fürstentum Liechtenstein. Als weltweit
tätige Patent- und Markenanwaltskanzlei mit Sitz in Eschen im Fürstentum
Liechtenstein (LI) bieten wir Ihnen fachliche Beratung und Vertretung
in allen Bereichen des geistigen Eigentums und des gewerblichen
Rechtsschutzes im In- und Ausland an.
Wir verfügen über ein globales Netzwerk an Kontakten mit ausländischen
Patent- und Markenanwälten in allen Ländern der Welt. Das bedeutet für Sie, dass wir uns als Ihr Ansprechpartner darum kümmern, Schutzrechte in Ihren Wunschländern zu beantragen, zur Eintragung zu führen und zu verteidigen.
BOGENSBERGER
Patent- & Markenbüro wurde von Herrn Dr. Burkhard Bogensberger
im Jahre 2004, nach 10-jähriger patentanwaltlicher Tätigkeit bei Büchel, Kaminski &
Partner, Patentanwälte Est., als Spin-Off gegründet, um eine
kontinuierliche Fortführung der Aktivitäten und
Beratungsdienstleistungen des seinerzeitigen Firmengründers Dr. Kurt F.
Büchel zu gewährleisten, der sich per Ende 2003 aus dem aktiven
Berufsleben zurückgezogen hat.
Wir beraten Sie in allen Aspekten des geistigen Eigentums und gewerblichen Rechtsschutzes und vertreten Sie gerne vor
• den LIECHTENSTEINISCHEN Behörden für geistiges Eigentum (AVW)
• dem SCHWEIZERISCHEN Patent- & Markenamt (IGE)
• dem DEUTSCHEN Patent- & Markenamt (DPMA)
• dem EUROPÄISCHEN Patentamt (EPA)
• der WORLD Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf
• dem EUROPÄISCHEN Markenamt (EUIPO) in Alicante, Spanien
Mit Frau Dr. iur. Teresa Bogensberger steht uns in Wien ausserdem eine erfahrene Rechtsanwältin und erfolgreiche Expertin im Vertrags-, Marken-, Design-, Urheber- und Wettbewerbsrecht zur Seite. Sie unterstützt uns im Bedarfsfall vor allem in Verfahren vor
• dem ÖSTERREICHISCHEN Patent- & Markenamt (OEPA),
• den ÖSTERREICHISCHEN Gerichten, sowie ggf. auch vor
• dem EUROPÄISCHEN Markenamt (EUIPO) in Alicante / Spanien.
Für persönliche Beratungsgespräche stehen wir Ihnen täglich durchgehend von 9:00 - 17:00 Uhr in unserer Kanzlei zur Verfügung.
...ist Ihnen so wichtig dass Sie sie vor Nachahmung schützen möchten aber Sie wissen nicht wie? Keine Sorge wir wissen es und wir zeigenIhnen gerne wie es geht und was es kostet. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail und wir werden mit Ihnen gerne einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.Kostenlos und völlig unverbindlich!
...betrifft eine Marke für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung? Dann lesen Sie bei "Marken" weiter.
...betrifft ein spezielles Design für Ihr Produkt? Dann lesen Sie bei "Designs" weiter.
...betrifft gar eine Erfindung? Dann lesen Sie bei "Patente" weiter.
Geistiges Eigentum und gewerblicher Rechtsschutz sind Chefsache. Es lohnt sich immer möglichst frühzeitig den fachlichen Rat und die fachliche Unterstützung eines erfahrenen Patentanwalts einzuholen!
PATENTE und GEBRAUCHSMUSTER
Unsere Dienstleistungen auf dem Gebiet der PATENTE und GEBRAUCHSMUSTER umfassen alle Schritte zur Beratung der Erfinder und Anmelder im Vorfeld zur Ausarbeitung von Anmeldetexten sowie zur Erlangung Aufrechterhaltung Übertragung und Verteidigung von Patenten oder Gebrauchsmustern. Gerne führen wir im Auftrag unserer Kunden auch Literatur-Recherchen zum Stand der Technik durch um einerseits die Neuheit der Erfindung zu prüfen und andererseits die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Registrierung im Voraus besser einschätzen zu können. Aber natürlich auch um die Erfindung gegenüber ähnlichen bereits bestehenden Schutzrechten Dritter abgrenzen und stärken zu können. Des weiteren führen wir für unsere Kunden auch Verletzungsrecherchen und "Freedom-to-operate"-Analysen durch um beurteilen zu können ob die Umsetzung einer Produktentwicklung in der Praxis möglicherweise in bestehende Schutzrechte Anderer eingreift.
All dies vor allem im Bereich chemischer biochemischer pharmazeutischer biotechnologischer gentechnischer veterinär- human- und zahnmedizinischer sowie biomedizinischer und medizintechnischer Erfindungen sowie daneben auch im Bereich mechanischer Erfindungen und computer-implementierter Software-Erfindungen.
MARKEN
Im Bereich der MARKEN beraten und unterstützen wir unsere Kunden regelmässig bei der Auswahl geeigneter Markenbegriffe sowie in allen Schritten zur Erlangung Aufrechterhaltung Übertragung und Verteidigung ihrer Schutzrechte. Gerne führen wir im Auftrag unserer Kunden auch Datenbank-Recherchen in Markenregistern durch um die Verfügbarkeit von Markenbegriffen zu prüfen oder um die Chancen für eine erfolgreiche Registrierung im Voraus beurteilen zu können. Aber auch um vorab festzustellen ob die Verwendung einer gewünschten Produktmarke eine Verletzung von bestehenden Markenrechten Dritter bewirken könnte.
Unser kleines aber sehr engagiertes Team zeichnet sich durch hohe Qualifikation und jahrelange einschlägige Berufspraxis im Patent- und Markenwesen aus.Dank eigener Erfahrungen aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Bereich der chemischen und pharmazeutischen Industrie sind uns die Gegebenheiten und Anforderungen von mittleren und grösseren Industrieunternehmen vertraut sodass wir in Fragen technischer Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster) insbesondere auch grössere Industriebetriebe kompetent beraten und vor den zuständigen Behörden in IP-Angelegenheiten vertreten können.
DESIGNS
Im Bereich der GESCHMACKSMUSTER oder DESIGNS beraten und unterstützen wir unsere Kunden regelmässig bei der Auswahl sinnvoller Designs bei der Anfertigung geeigneter Abbildungen für die amtliche Registrierung der Designs sowie natürlich in allen Schritten zur Erlangung Aufrechterhaltung Übertragung und Verteidigung ihrer DESIGN-Schutzrechte. Gerne führen wir im Auftrag unserer Kunden auch Datenbank-Recherchen in DESIGN-Registern durch um die Verfügbarkeit von Designs zu prüfen oder um die Chancen für eine erfolgreiche Registrierung im Voraus beurteilen zu können. Aber auch um vorab festzustellen ob die Verwendung eines gewünschten DESIGNS eine Verletzung von bestehenden Markenrechten Dritter bewirken könnte.
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
- Allgemeine Beratung zu geistigem Eigentum
- Recherchen in in- und ausländischen Registern
- Ausarbeiten von Patent
- Gebrauchsmuster
- Designanmeldungen
- Einreichen von Anträgen und Hinterlegungsgesuchen
- Überwachung von Terminen und Fristen
- Überwachung/Beobachtung von Schutzrechten Dritter
- Bezahlung von Aufrechterhaltungsgebühren
- Vertretung vor Patentämtern in Prüfungs- und Erteilungsverfahren in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren sowie in Beschwerdeverfahren
- Vertretung bei Verletzungsklagen Nichtigkeitsklagen Löschungsklagen
Dr. Burkhard Bogensberger
Dr. tech. Dipl. Ing. chem.
European Patent Attorney
European Trademark Attorney
Liechtensteinischer Patentanwalt
Birgit Albert
Patentadministration
Jahresgebühren
Buchhaltung
Sekretariat
Die von uns für unsere Kunden bisher zu Patenten
angemeldeten Erfindungen umfassen beispielsweise:
- Blech-, Karton-, Kombidosen, Deckel, Produktionswerkzeuge und -maschinen
- Metall- und Altgummi-Shredderanlagen
- Schall- und Wärmeisolationssysteme
- Fussbodenheizsysteme
- hocheffiziente Solarstromgeneratoren und Bauteile davon
- elektronische und elektromechanische, medizintechnische Geräte
- Sportgeräte, Kletterausrüstung
- Kunststoffprodukte verschiedenster Art, u.a. auch für medizinische und dentalmedizinische Anwendungen
- synthetische Holzersatzprodukte
- Klebstoffe, Beschichtungen
- chemische und galvanische Verfahren zur (Edel-)Metallgewinnung
- elektrochemische und chromatographische Separationsverfahren
- Verfahren zur Herstellung und Anwendung von Medikamenten, Kosmetika, Diagnostika
- Verfahren zur Herstellung von Liposomen und zell-spezifischen Virosomen
- mikrobiologische Verfahren zur Herstellung und Gewinnung verschiedener Enzyme
- Verfahren zur Herstellung rekombinanter Antikörper
- Verfahren zur Produktion gentechnisch veränderter, rekombinanter Eukaryontenzellen
- Lebendvakzinen-Herstellung mittels viraler Vektoren und heterologer Sequenzen
- Einsatz von Protein- und Nukleinsäurefragmenten als Markersubstanzen für die medizinische Diagnostik
- pharmazeutische Produkte und Formulierungen für verschiedenste Wirkstoffe
- Wirkstoffe aus Algenextrakten und ihre Verwendung im Gesundheitsbereich
- und viele andere mehr.
Neben Einzelmarken, so genannten Individualmarken, wie z.B. Wortmarken, Bildmarken, gemischten Wort/Bild-Marken, Formmarken (3-D-Marken), akustischen Marken (Hörmarken) etc., gibt es auch noch Kollektiv- und Garantiemarken.
Als Dienstleistungen bieten wir in diesem Zusammenhang an:
- Beratung und Unterstützung beim Entwerfen von Wort- und Bildmarken;
- Vorschlagen, Erstellen und Übersetzen von Warenlisten;
- Recherchieren in nationalen und internationalen Markenregistern;
- Erstellen und Einreichen von Anträgen für Markenhinterlegungen;
- Überwachung
Ihrer Markeneinträge, insbesondere in Hinblick auf jüngere Anmeldungen
von Mitbewerbern,
Verwässerung oder mögliche Verletzung durch Dritte;
- Durchsetzung Ihrer Schutzrechte gegenüber Dritten im Rahmen von Widersprüchen, Verletzungsklagen
und/oder Löschungsklagen.
Wenn Sie Näheres zum Thema Markenschutz, die Verwendung und Bedeutung
von Marken und die damit verbundenen Kosten wissen möchten, schreiben
Sie uns bitte ein E-Mail mit Ihren spezifischen Fragen oder kommen Sie
persönlich zu einem Beratungsgespräch in unsere Kanzlei. Wir freuen uns
auf Ihren Besuch.
Designs begegnen uns auf Schritt und Tritt, meist in Form von
Gebrauchsgegenständen unseres täglichen Lebens, wie beispielsweise
Haushaltsgeräten, Mobiltelefonen, Sportgeräten, Textilien, Schuhen,
Kopf-bedeckungen, Taschen, etc., und natürlich auch Fahrzeugen aller Art.
Designs spielen aber auch bei Lebensmitteln, Produktionsmaschinen und
ganzen Industrieanlagen eine wichtige Rolle.
Im Gegensatz zu einem technischen Schutzrecht wie einem Patent oder
Gebrauchsmuster gewährt ein Design oder Geschmacksmuster ausschliesslich
Schutz für die vom
technischen Beitrag unabhängige, besondere "ästhetische" Form eines
Produkts. Die Form darf dabei nicht ausschliesslich durch die Funktion
des Gegen-standes begründet sein. Ein Design oder Geschmacksmuster wird
in der Schweiz und Liechtenstein für fünf (5) Jahre erteilt. Es kann jeweils um
weitere 5 Jahre auf insgesamt 25 Jahre verlängert werden.
Die Prozeduren im Designrecht sind ähnlich wie im Markenrecht. Daher
bieten wir folgende Dienstleistungen in diesem Zusammenhang an:
- allgmeine Beratung zum Thema Designschutz, Schutzdauer, Kosten;
- Recherchieren in nationalen und internationalen Designregistern;
- Erstellen
und Einreichen von Anträgen für liechtenstenische, schweizerische,
europäische und internationale (Haager Union) Designhinterlegungen;
- Überwachung
Ihrer registrierten Designs, insbesondere in Hinblick auf jüngere
Anmeldungen von Mitbewerbern oder mögliche Verletzung durch Dritte;
- Durchsetzung Ihrer Schutzrechte gegenüber Dritten im Rahmen von Verletzungsklagen und/oder Löschungsklagen
Wenn Sie mehr zum Thema Design und Geschmacksmuster und die damit
verbundenen Kosten erfahren wollen, schreiben
Sie uns bitte ein E-Mail mit Ihren spezifischen Fragen oder kommen Sie
zu einem persönlichen Beratungsgespräch in unsere Kanzlei. Wir freuen
uns
auf Ihren Besuch.
Besonderheiten in Liechtenstein
Liechtenstein besitzt weder ein eigenes Patentrecht noch ein eigenes
Patentamt. Erfindungspatente unterliegen aufgrund des
Patentschutzvertrages aus dem Jahr 1978 dem schweizerischen Patentrecht
und werden vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern verwaltet.
Ein für die Schweiz erteiltes Patent gilt stets automatisch auch für
Liechtenstein. Dies bezieht sich auch auf europäische Patente mit
Wirkung in der Schweiz.
Liechtenstein besitzt jedoch ein eigenes Markenschutzgesetz sowie
ein Designgesetz. Nationale sowie internationale Fabriks- und
Handelsmarken und Designs können also in Liechtenstein angemeldet
werden. Zuständige Behörde ist das Amt für Volkswirtschaft (AVW),
Abteilung für Immaterialgüterrecht.
Als Besonderheit ist hier zu erwähnen, dass das liechtensteinische
Markenrecht - anders als das schweizerische - kein
Widerspruchsverfahren kennt. Allfällige Markenstreitigkeiten sind daher
vor den ordentlichen Gerichten auszutragen.
Wenn Sie mehr zum Thema Design und Geschmacksmuster und die damit
verbundenen Kosten erfahren wollen, schreiben
Sie uns bitte ein E-Mail mit Ihren spezifischen Fragen oder kommen Sie
zu einem persönlichen Beratungsgespräch in unsere Kanzlei. Wir freuen
uns
auf Ihren Besuch.
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eigenes Risiko. Bogensberger Patent- & Markenbüro lehnt
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